Du hast geerbt – und jetzt?

Ein Erbfall wirft viele Fragen auf. Vielleicht hast du geerbt, ohne es zu erwarten. Vielleicht bist du dir nicht sicher, ob du das Erbe annehmen oder ausschlagen solltest. Oder du suchst Antworten zu Testament, Schulden oder dem digitalen Nachlass.

YANA begleitet dich auf diesem Weg – Schritt für Schritt, menschlich und klar. Auf dieser Seite bekommst du einen Überblick, was jetzt wichtig ist, welche Entscheidungen du treffen musst und wie wir dich dabei unterstützen.

Illustration einer Frau in einem hellblauen Shirt, die ein verworrenes Wollknäuel in ihrer Hand hält und dabei beginnt, den Faden zu entwirren. Symbolisiert Ordnung und Unterstützung in herausfordernden Zeiten.

Wie läuft die Erbschaft ab?

Eine Erbschaft ist ein rechtlicher Vorgang, der mit dem Tod des Erblassers eintritt und bei dem das Vermögen einer verstorbenen Person auf die Erben übergeht. Bei der eigentlichen Verteilung des Nachlasses wird zunächst geprüft, ob ein Testament oder Erbvertrag vorliegt. Falls dies nicht der Fall ist, greift die gesetzliche Erbfolge.

Das solltest du grundsätzlich wissen.

Wenn du einen Erbfall hast, kann der sich über mehrere Monate bis hin zu einem Jahr und mehr hinziehen. Das hängt ganz von der Komplexität des Nachlasses und oder evtl. Streitigkeiten ab. Deshalb kann es hilfreich sein, wenn du frühzeitig einen Anwalt oder Notar einschaltest. Dies ist besonders bei vorhandenen Immobilien, bestehenden Schulden oder einer Erbengemeinschaft sinnvoll.

Das ist zu tun:

Unmittelbar nach dem Todesfall

01.

Arzt kontaktieren

Wenn jemand zu Hause verstorben ist, kontaktiere umgehend den Hausarzt oder den Notarzt.  Der Arzt stellt den Tod offiziell fest und stellt einen Totenschein aus. Ohne den Totenschein kann keine Sterbeurkunde beantragt werden. Im Krankenhaus oder Pflegeheim kümmert sich das Personal um einen Arzt.

02.

Sterbeurkunde

Beantrage eine Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt. Diese ist notwendig für alle Bankgeschäfte, Versicherungen, Erbscheinantrag, Rentenangelegenheiten etc. Oft beantragt auch das Bestattungsunternehmen die Sterbeurkunde.

03.

Dokumente sichern

Sichere sofort wichtige Dokumente wie Personalausweis, Stammbuch, Geburtsurkunde, Versicherungspolicen, Grundbuchauszüge und Kontounterlagen. Bei vorhandenen Immobilien solltest du den Zutritt sichern, wertvolle Gegenstände dokumentieren und ggf. auch Schlösser auswechseln.

Info: In manchen Bundesländern ist es möglich, die verstorbene Person noch kurz zu Hause zu behalten. So können Angehörige und Freunde individuell Abschied nehmen.

04.

Testament

Prüfe, ob ein Testament vorhanden ist. Existiert ein Testament, musst du es unverzüglich beim Nachlassgericht einreichen. Falls du kein Testament findest, gilt die Gesetzliche Erbfolge.

Info: In manchen Bundesländern ist es möglich, die verstorbene Person noch kurz zu Hause zu behalten. So können Angehörige und Freunde individuell Abschied nehmen.

In der ersten Woche nach dem Todesfall (Tag 3-7)

Sterbegeld- oder Lebensversicherung

Prüfe, ob eine Bestattungsfinanzierung in über eine Sterbegeld- oder eine Lebensversicherung vorhanden ist.

Banken, Behörden und Versicherungen

Informiere Banken, Rentenkasse, Versicherungen, Vermieter und Behörden, damit beispielsweise Bankkonten gegen unbefugten Zugriff gesichert werden.

Verträge und Abos

Überprüfe die bestehenden Verträge und Abos (Versicherungen, Strom, Gas, Telefon, Zeitschriften etc.) und kündige diese oder schreibe sie auf eine andere Person um.

Vermögenswerte

Verschaffe dir einen Überblick über das Vermögen der verstorbenen Person und über die Erbfolge. Wer hat einen gesetzlichen Erbanspruch?  Bist du Alleinerbe oder gibt es eine Erbengemeinschaft? Besonders wenn noch andere Erben vorhanden sind, macht es Sinn gemeinsam ein Nachlassverzeichnis über Guthaben, Wertpapiere, Fahrzeuge, Immobilien und Hausstand zu erstellen, um einen Überblick über das Vermögen der verstorbenen Person zu bekommen.

Digitaler Nachlass

Auch um den digitalen Nachlass des Verstorbenen solltest du dich kümmern. Ob es um E-Mails, Blogs, Kommentare, Chats oder Online-Bestellungen geht, in der heutigen Zeit hinterlässt man im „World Wide Web“ mehr Spuren, als einem oft bewusst ist. Du als Erbe hast grundsätzlich Anspruch auf die digitalen Konten und Daten und solltest alle relevanten Online-Konten sichern, kündigen oder übertragen. Was dabei natürlich sehr hilfreich wäre, ist eine zu Lebzeiten erstellte Liste mit Zugangsdaten oder ein digitaler Nachlassverwalter.

Innerhalb eines Monats nach dem Todesfall (Tag 8-30)

Erbschein beantragen

Falls ein Erbschein erforderlich ist (z. B. für Bankgeschäfte, Grundbuchänderungen), musst du diesen beim Nachlassgericht beantragen.

Erbe annehmen oder ausschlagen

Innerhalb von 6 Wochen nach Kenntnis des Erbfalls muss du entschieden, ob du das Erbe annimmst oder es ausschlägst. Falls Schulden vorhanden sind, kann die Erbausschlagung sinnvoll sein.

Klären von Vermögensaufteilung

Bei mehreren Erben, macht es Sinn die Vermögensaufteilung zu klären, um lange und kostspielige Streitigkeiten zu vermeiden. Gegebenenfalls muss auch der Verkauf oder die Verwaltung von Immobilien geregelt werden.

Innerhalb von 3 Monaten nach dem Todesfall

Erbschaftssteuer

Falls der Nachlass den Freibetrag übersteigt (z. B. für Ehepartner 500.000 €), wird eine Erbschafssteuer fällig und du musst beim Finanzamt eine Erbschaftssteuererklärung abgeben. In der Regel meldet sich das Finanzamt jedoch automatisch, falls eine Steuererklärung notwendig ist.

Grundbucheinträge

Gehören Immobilien oder Grundstücke zur Erbmasse, musst du einen notariellen Termin für Grundbuchänderung vereinbaren.

Nachlassgegenstände

Um das Erbe unter den Erben aufzuteilen, ist es manchmal sinnvoll Teilungsversteigerung oder den Verkauf von Nachlassgegenständen im Vorfeld zu organisieren.

Innerhalb von 6-12 Monaten nach dem Todesfall

Testamentseröffnung

Ist ein Testament vorhanden, werden die Vorgaben entsprechend der dort festgehalten Wünsche umgesetzt. Falls es zu Unstimmigkeiten kommt, können dir Anwälte oder Mediatoren helfen.

Erbschaftssteuerbescheid

Wenn du vom Finanzamt einen Erbschaftssteuerbescheid erhalten hast, ist dieser innerhalb eines Monats nach Erhalt zu zahlen.

Zum Abschluss einer Erbschaftsangelegenheit

Nach Abschluss der Nachlassabwicklung kannst du Bankkonten endgültig auflösen oder auf eine andere Person umschreiben, kleinere persönliche Gegenstände verteilen oder entsorgen und falls in Anspruch genommen, den Testamentsvollstrecker entlasten.

Zusätzliche praktische Tipps zur Nachlassplanung für den überlebenden Partner

Damit der überlebende Partner nicht später in eine ungünstige Erbposition gerät, sollte rechtzeitig eine Konten- und Vorsorgevollmacht und auch ein Testament erstellet werden.

Bei Gemeinschaftskonten sollte geprüft werden, ob eine Kontenvollmacht für die Konten besteht.

Falls deine Kinder mit dir zusammen erben, kann es sinnvoll sein, dir ein Wohnrecht oder Nießbrauchrechte einräumen zu lassen.

Falls du größere Vermögen vererbst, könnten vorzeitige Schenkungen steuerliche Vorteile bringen.

FAQs

 

Der digitale Nachlass umfasst die Gesamtheit der Rechtsverhältnisse eines Verstorbenen, die informationstechnische Systeme einschließlich seines gesamten digitalen Datenbestands betreffen. Dazu zählen z.B. Verträge mit Telekommunikationsdienstleistern, Webseiten, PayPal-Guthaben, Cloud-Daten, E-Mail- und Social-Media-Accounts, oder auf analogen Medien gespeicherte Daten.

Der Erbschein wird vom Nachlassgericht an die rechtmäßigen Erben eines Nachlassers ausgehändigt. Das Dokument erlaubt dem Erben sich entsprechend auszuweisen und somit Rechtsgeschäfte über den Nachlass tätigen zu können. Diese Identifizierung wird zum Beispiel bei Verfügungen über das Bankkonto der verstorbenen Person benötigt.

Übrigens: Für die Benachrichtigung von Freunden, Bekannten und weiteren Trauergästen kannst du auch eine digitale Gedenkseite nutzen.

Das Nachlassgericht ist für die Hinterlegung und Öffnung der Testamente und Erbverträge zuständig. Wird ein Testament notariell öffentlich verfasst, übergibt der Notar es dem zuständigen Nachlassgericht. Weiter ist es für die Ausstellung von Erbscheinen zuständig und kümmert sich um die Abwicklung, falls eine Person ihr Erbe ausschlagen will. Wird nach dem Tod das Testament des Erblassers zu Hause aufgefunden, muss dieses dem Nachlassgericht vorgelegt werden.

In manchen Fällen sieht das Erbschaftsrecht vor, dass Erben abhängig von der Höhe des Nachlasses, eine Erbschaftsteuer zahlen müssen. Wenn die geerbten Summen unterhalb einer gewissen Grenze liegen, sind die Erben von diesen Abgaben jedoch befreit. Die Höhe der Freibeträge ist vom Familienstand der Erben zur verstorbenen Person abhängig. Hier sind die aktuellen Freibeträge:

500.000 € → Ehepartner und eingetragene Lebenspartner
400.000 € → Kinder und Stiefkinder
200.000 € → Enkel (wenn Eltern verstorben sind)
100.000 € → Enkel (wenn Eltern noch leben), Eltern und Großeltern (bei Erbschaft)
20.000 € → Geschwister, Nichten/Neffen, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, Freunde, nicht verwandte Personen