
Du bist nicht allein – wir helfen dir nach einem Todesfall
Verstirbt ein nahestehender Mensch, befindet man sich in einer emotionalen Ausnahmesituation. Vielleicht hast du noch nie an Trauerfeierlichkeiten teilgenommen und fühlst dich unsicher, wie du dich jetzt verhalten sollst.
Auf diesen Seiten zeigen wir dir, wie du dich im Trauerfall angemessen verhältst, um Unsicherheiten zu vermeiden.

Erste Schritte nach dem Todesfall
01.
Arzt informieren
Bitte benachrichtige bei einem Sterbefall in der eigenen Wohnung direkt den Hausarzt beziehungsweise einen Arzt im Notdienst.
Der Ärztliche Bereitschaftsdienst ist zu jeder Zeit unter der Telefonnummer 116-117 erreichbar. Handelt es sich um einen Sterbefall in einem Krankenhaus oder einem Pflegeheim, wird das Pflegepersonal einen Arzt kontaktieren. Der Arzt wird schließlich den Tod offiziell feststellen und einen Totenschein ausstellen.

02.
Totenschein ausstellen lassen
Der Totenschein wird nach der Leichenschau vom zuständigen Arzt ausgestellt und bestätigt den Tod der betroffenen Person. Dabei werden auf dem Schein selbst unter anderem die Personaldaten, Ort des Todes, Todeszeitpunkt und Todesursache des Verstorbenen vermerkt. Der Totenschein wird vor allem für die Ausstellung der Sterbeurkunde benötigt.

03.
Angehörige und Freunde über Todesfall informieren.
Informiere nahe Verwandte und enge Freunde über den Todesfall. Besprich das weitere Vorgehen auch im Familienkreis. Sie werden dir in dieser schwierigen Situation zur Seite stehen und die nächsten Schritte gemeinsam mit dir durchführen. Die verstorbene Person könnte hierfür auch eine Benachrichtigungsliste erstellt haben, die alle wichtigen Kontaktdaten bereits beinhaltet.
Info: In manchen Bundesländern ist es möglich, die verstorbene Person noch kurz zu Hause zu behalten. So können Angehörige und Freunde individuell Abschied nehmen.

04.
Bestatter beauftragen
Bevor du einen Bestatter beauftragst, solltest du prüfen, ob die verstorbene Person einen Vorsorgevertrag mit einem bestimmten Bestatter abgeschlossen hatte. Manche Menschen haben ihre Wünsche für den letzten Tag auch im Zusammenhang mit einem Treuhandkonto oder einer Sterbegeldversicherung geregelt. Falls dies nicht der Fall ist, kannst du einen Bestatter deines Vertrauens auswählen.
Info: In manchen Bundesländern ist es möglich, die verstorbene Person noch kurz zu Hause zu behalten. So können Angehörige und Freunde individuell Abschied nehmen.

05.
Halte die wichtigsten Dokumente bereit.
Suche alle für den Todesfall relevanten Unterlagen wie Personalausweis, Stammbuch, Geburtsurkunde und andere Personenstandsurkunden heraus und behalte Sie für den Bestatter bereit. Die betroffene Person könnte hierfür eine Dokumentenmappe erstellt haben, welche die wichtigsten Dokumente bereits beinhaltet.

06.
Wohnung des Verstorbenen sichern
Wenn jemand verstorben ist und der Verstorbene alleine gelebt hat, sollest du zeitnah die Wohnung oder das Haus sichern, um Wertgegenstände, persönliche Dokumente und den Nachlass zu schützen. Weiterhin müssen ggf. Haustiere versorgt werden.
Info: In manchen Bundesländern ist es möglich, die verstorbene Person noch kurz zu Hause zu behalten. So können Angehörige und Freunde individuell Abschied nehmen.

Innerhalb von 48 Stunden
Lege zunächst die Bestattungsart, Erdbestattung oder Kremation fest, evtl. zusammen mit den nahen Angehörigen. Im Termin mit dem Bestattungsunternehmen werden dann die weiteren organisatorischen Schritte abgestimmt. Falls es eine Bestattungsverfügu
ng, in der Bestattung, Trauerfeier und Leichenschmaus vermerkt sind, gehe auf diese Wünsche ein. Weitere Schritte gehst du mit dem Bestattungsunternehmen durch.
Sollte die betroffene Person bei einem Unfall verunglückt sein, musst du das zuständige Versicherungsunternehmen in der Regel innerhalb von 48 Stunden benachrichtigen. Nur so können die Versicherungssummen mit Sicherheit ausbezahlt werden.
Eine bestehende Lebensversicherung solltest du unverzüglich benachrichtigen, denn manche Versicherungen behalten sich vor, die Todesursache zu prüfen.
Innerhalb von 72 Stunden
Beantrage beim Standesamt des Sterbeorts die Sterbeurkunde, je nach Absprache wird das meistens durch den Bestatter übernommen. Dazu benötigt werden Totenschein, Personalausweis und die Personenstandsurkunden.
Hier gibt es zwei voneinander getrennte Vorgehensweisen.
Falls der Verstorbene berufstätig war, solltest du dessen Arbeitgeber schnellstmöglich informieren. Dies ist wichtig, damit der Arbeitgeber notwendige Schritte wie Lohnabrechnung, weitere offene Ansprüche und innerbetriebliche Maßnahmen einleiten kann.
Deinen eigenen Arbeitgeber sollest du über den Tod des Angehörigen informieren, wenn du wegen des Todesfalls nicht zur Arbeit kommen kannst. Abhängig vom gültigen Tarifvertrag hat der Ehepartner des Verstorbenen z.B. die Möglichkeit, beim Arbeitgeber einen Sonderurlaub von bis zu sechs Tagen zu beantragen.
Innerhalb von 7 Tagen
Hat die verstorbene Person eine Rente bezogen, musst du den Sterbefall beim Renten Service der Deutschen Post melden. Denn die Rentenzahlungen müssen gestoppt werden, da die Rente nur bis zum Monatsende des Sterbemonats gezahlt wird. Als Hinterbliebener Ehepartner bzw. eingetragener Lebenspartner hast du allerdings Anspruch auf die sogenannte Hinterbliebenenrente. Ebenfalls hast du die Möglichkeit eine Vorschussauszahlung zu beantragen (Sterbevierteljahr), hierbei werden 3 Monatsrenten der Hinterbliebenenrente direkt ausgezahlt um einerseits die Bearbeitungszeit zu überbrücken und damit ggf. die Beerdigungskosten zu bezahlen.
Mit einer Bankvollmacht kannst du auf die Konten der betroffenen Person zugreifen. Überprüfe mögliche Zahlungsausgänge (Daueraufträge und Abonnements) der Konten und unterbinde diese, indem du die entsprechenden Verträge kündigst oder umschreibst.
Eine bestehende Sterbegeldversicherung kannst du bereits direkt nach dem Todesfall informieren. Denn eine frühzeitige Meldung beschleunigt die Auszahlung der Versicherungssumme, die meist zur Deckung der Bestattungskosten genutzt wird.
Nach dem Tod eines Angehörigen solltest du alle Versicherungsunternehmen so schnell wie möglich informieren, um bestehende Verträge zu kündigen, umzuschreiben oder Leistungen zu beantragen.
Innerhalb von 2-4 Wochen
Innerhalb von 2-4 Wochen solltest du eine Danksagung an Trauergäste richten, um dich für die Beileidsbekundungen, Blumen, Spenden und die Unterstützung zu bedanken. Mögliche Vorgehensweisen sind dabei die klassische Dankeskarte per Post, eine Danksagung in der Zeitung oder eine persönliche Nachricht per E-Mail oder WhatsApp.
Kündige, sofern kein Interesse an einer Übernahme der Wohnung besteht den Mietvertrag der betroffenen Person. Innerhalb des Sonderkündigungsrechts im Todesfall hast du einen Monat Zeit, das Mietverhältnis außerordentlich zu kündigen. Organisiere in diesem Fall ebenfalls die Räumung des Mietobjekts. Soll diese jedoch übernommen werden, so muss der Mietvertrag auf die neue mietende Person umgeschrieben werden. Weiterhin sind Energieversorger, evtl. Kabelfernsehen, Rundfunkbeiträge, Internet und Telefonanbieter des Verstorbenen sind zu informieren und die Verträge zu kündigen oder auf die in der Wohnung lebenden Angehörigen umzumelden.
Das Mietverhältnis geht auf die Erben über, wenn die verstorbene Person alleine gelebt hat oder niemand sonst die Wohnung übernehmen möchte. Diese müssen sich dann um mögliche Räumungskosten, Reparaturen und die Kündigung des Mietverhältnisses kümmern.
Beantrage nach der Öffnung des Testaments einen Erbschein beim zuständigen Nachlassgericht. Benachrichtige auch das für den Erblasser zuständige Finanzamt, um mögliche Erbschaftssteuern zu zahlen. Eine eventuelle Ausschaltung des Erbes musst du innerhalb von 6 Wochen nach Todesfall dem zuständigen Nachlassgericht mitgeteilt werden.
Stelle sicher, dass du den Todesfall allen Vereinen, Verbänden, Gewerkschaften, etc. gemeldet hast und alle laufenden Rechnungen (Telefon, Strom, Handy, Abos, ...) gekündigt wurden. Hilfreich wäre dabei, wenn die betroffene Person zu Lebzeiten eine Liste mit Dokumenten erstellt hatte, die dir die Abmeldung erleichtern.
Ob E-Mails, Blogs, Kommentare, Chats oder Online-Bestellungen: Online hinterlässt man mehr Spuren, als einem tatsächlich bewusst ist. Was die Person selbst schon als kaum überschaubar empfindet, ist nach dem Ableben noch weitaus mühevoller rekonstruierbar. Wenn eine Übersicht und Zugangsdaten fehlen, bereitet der sog. digitale Nachlass den Erben jede Menge Kopfzerbrechen. Denn sehr selten werden Internet-Konten bei Inaktivität automatisch gelöscht. Die Verantwortung, wie das digitale Erbe im Todesfall geregelt werden soll, liegt zunächst bei jedem User selbst.
Es ist wichtig zusammen mit den evtl. anderen Erben ein Nachlassverzeichnis zu erstellen, um einen Überblick über das Vermögen der Verstorbenen Person zu bekommen (Guthaben, Wertpapiere, Fahrzeuge, Immobilien und Hausstand). Dies sollte sofort gemacht werden, wenn ein Pflichtteilsberechtigter es fordert, bzw. vor Ablauf der Ausschlagungsfrist von 6 Wochen, falls Unsicherheit über Schulden besteht.
Innerhalb von 6 Monaten
Falls Anspruch besteht, musst du den Antrag auf Witwen-/Witwenrente oder Waisenrente innerhalb von 3 Monaten separat stellen, damit sie rückwirkend gezahlt wird.
Falls der Nachlass des Verstorbenen den Freibetrag (z. B.: Ehepartner/Lebenspartner 500.000€, Kinder 400.000€) übersteigt oder das Finanzamt es verlangt musst du innerhalb von drei Monaten nach dem Todesfall das Erbe beim Finanzamt melden. Das Finanzamt fordert dann eine Erbschaftssteuererklärung an, die du innerhalb von vier Monaten nach der Aufforderung vorlegen musst.
Als Erbe oder naher Angehöriger kannst du die Grabpflege selbst übernehmen oder einen Grabpflegevertrag mit einer Gärtnerei abschließen. Dabei solltest du immer die Friedhofssatzung der zuständigen Gemeinde beachten.

FAQs
- Abwicklung der Formalitäten
- Planung und Termin der Bestattung mit dem zuständigen Friedhof festlegen
- Schalten einer Todesanzeige
- Absprache mit dem Pfarrer oder Trauerredner, falls gewünscht
- Bestellen des Grabschmuckes für Trauerfeier und Beisetzung
- Den Druck von Trauerkarten/Gedenkbilder in Auftrag geben
- Buchen eines Sängers/einer Band, falls gewünscht
- Reservierung der gewünschten Gaststätte für den Leichenschmaus
Die Kosten für die Ausstellung des Totenscheins sind von der Dauer der Leichenschau, der Tageszeit und der Entfernung, die der zuständige Arzt zurücklegen muss, abhängig. Man kann jedoch mit Kosten von ca. 150€ bis 250€ rechnen. Diese werden oftmals vom zuständigen Bestattungsinstitut vorausgelegt.
Um im Sterbefall möglichst schnell alle Angehörigen über das Ableben informieren zu können, ist es sinnvoll bereits vor dem Tod mit der betroffenen Person eine Benachrichtigungsliste zu erstellen, damit niemand vergessen wird. Die Liste sollte Namen, Anschriften, Telefonnummern bzw. E-Mail-Adressen der Personen enthalten, sowie eine Beschreibung, in welchem Verhältnis die Personen mit dem Betroffenen standen.
Übrigens: Für die Benachrichtigung von Freunden, Bekannten und weiteren Trauergästen kannst du auch eine digitale Gedenkseite nutzen.
Unmittelbar nach dem Tod
- Totenschein (vom Arzt ausgestellt)
- Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen
Für die Beantragung der Sterbeurkunde beim Standesamt
- Geburtsurkunde (wenn der Verstorbene ledig war)
- Heiratsurkunde (bei Verheirateten, Geschiedenen sowie Verwitweten)
- Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Ehepartners (bei Geschiedenen oder Verwitweten)
Für die Bestattung
- Sterbeurkunde
- Bestattungsvorsorgevertrag (falls vorhanden)
- Grabnachweis (falls bereits eine Grabstelle existiert)
Für Renten- und Versicherungsangelegenheiten
- Rentenversicherungsnummer (für die Rentenkasse)
- Krankenversicherungskarte
- Lebens-/Sterbegeldversicherungspolice (falls vorhanden)
Für Banken, Verträge und Nachlass
- Erbschein (beim Nachlassgericht beantragen, falls benötigt)
- Testament (falls vorhanden)
- Kontounterlagen & Versicherungsverträge
- Mietvertrag (falls eine Wohnung aufgelöst werden muss)
Im Todesfall ist in der Regel das Standesamt des Ortes zuständig, in dem die Person verstorben ist. Das Standesamt stellt die Sterbeurkunde aus, beurkundet im Sterberegister und nimmt die Todesanzeige entgegen.
Ob ein Vertrag für eine Bestattungsvorsorge abgeschlossen wurde, lässt sich nicht zentral oder automatisch prüfen. Es gibt nämlich kein bundesweites Register für Bestattungsvorsorgeverträge.
Ob bereits eine Grabstelle existiert, erfährst du am zuverlässigsten bei der Friedhofsverwaltung. Für die Auskunft brauchst du meist einen Nachweis über dein berechtigtes Interesse, z.B. als Angehöriger, Erbe oder Bevollmächtigter.
Eine Bestattungsverfügung ist die Möglichkeit einer lebenden Person zu entscheiden, wie mit der eigenen Leiche nach dem Tod verfahren werden soll. Die Bestattungsverfügung kann jederzeit durch den Verfügenden geändert oder verworfen werden.
Durch die Sterbeurkunde wird vom zuständigen Standesamt der Tod einer Person offiziell bescheinigt. Das Dokument ermöglicht vor allem die Ausstellung eines Erbscheins durch das Nachlassgericht. Weiter benötigt man die Sterbeurkunde um von bestimmten Renten- und Versicherungsleistungen Gebrauch machen zu können und Dienstleistungen sowie Verträge zu kündigen.
Die Kosten für das Ausstellen der Sterbeurkunde können je nach Gebührenordnung des zuständigen Standesamts zwischen 10 bis 25€ liegen.
Die Hinterbliebenenrente – z. B. Witwen-/Witwerrente oder Waisenrente – musst du bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Sie wird nicht automatisch gezahlt, auch wenn der Verstorbene bereits Rente bekommen hat.
Die Vorschusszahlung im Sterbevierteljahr – oft auch einfach „Sterbevierteljahr“ genannt – ist eine dreimonatige Vorauszahlung der Rente des verstorbenen Ehepartners. Sie soll Witwen oder Witwern unmittelbar finanziell Entlastung bieten.
Die Witwen- oder Witwerrente wird nicht automatisch, sondern erst nach Antragstellung ausgezahlt – und das kann je nach Bearbeitungszeit etwas dauern. Wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen, beträgt die durchschnittliche Bearbeitung ca. 6-12 Wochen.
Die Sterbegeldversicherung kann alle Bestattungskosten abdecken, wenn die Versicherungssumme ausreichend hoch gewählt wurde. Ist sie zu niedrig, müssen Angehörige für die Differenz aufkommen. Es empfiehlt sich, vor Abschluss die voraussichtlichen Kosten zu kalkulieren und die Versicherungssumme entsprechend festzulegen.
Ohne Bankvollmacht erhalten Sie erst nach Vorlage eines Erbnachweises Zugriff auf das Konto des Verstorbenen. Das kann Wochen oder Monate dauern. Bis dahin bleibt das Konto gesperrt, und Sie können keine Zahlungen daraus leisten. Die beste Vorsorge ist eine rechtzeitig ausgestellte Bankvollmacht.
Welche Versicherungen eine Person abgeschlossen hat, kann individuell sehr unterschiedlich sein. Hier findest du eine Übersicht über gängige Versicherungen.
- Kranken- und Pflegeversicherung
- Unfallversicherung (falls dies nicht zum Tragen kommt)
- Kfz-Versicherung
- Hausrat-, Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung
- Private Rentenversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung
- Zusatzversicherungen (z. B. Zahnzusatz, Auslandskrankenversicherung)