Es ist eine Situation, die viele Familien im Trauerfall völlig unvorbereitet trifft: Der Partner oder ein Elternteil verstirbt, und plötzlich verweigert die Bank den Zugriff auf das Girokonto. Daueraufträge laufen zwar meist weiter, aber Abhebungen oder dringende Überweisungen sind von heute auf morgen blockiert.
Gerade in den ersten Wochen nach einem Todesfall kommen jedoch hohe Kosten auf die Hinterbliebenen zu – von den Bestattungskosten bis hin zu laufenden Fixkosten. Warum frieren Banken Konten ein und wie sorgen Sie dafür, dass die Familie handlungsfähig bleibt? Ein Überblick.
Warum sperrt die Bank das Konto überhaupt?
Sobald eine Bank vom Tod eines Kontoinhabers erfährt (entweder durch die Angehörigen selbst oder durch eine behördliche Mitteilung), ist sie gesetzlich verpflichtet, das Vermögen des Verstorbenen zu schützen. Das Konto wird für den allgemeinen Zugriff gesperrt.
Die Bank darf ab diesem Moment Geld nur noch an Personen auszahlen, die zweifelsfrei als Erben legitimiert sind. Damit soll verhindert werden, dass unberechtigte Personen das Konto plündern. Für die Ehepartner oder Kinder, die die alltäglichen Rechnungen bezahlen müssen, fühlt sich das im ersten Moment oft wie eine unfaire Blockade an.
Das Problem mit dem Erbschein: Wenn Bürokratie Wochen dauert
Der klassische Weg, sich bei der Bank als rechtmäßiger Erbe auszuweisen, ist der Erbschein. Doch hier liegt die bürokratische Falle:
Ein Erbschein muss beim Nachlassgericht beantragt werden.
Bis er ausgestellt wird, vergehen in Deutschland oft mehrere Wochen oder sogar Monate.
Zudem ist der Erbschein gebührenpflichtig – die Kosten richten sich nach der Höhe des Nachlasswertes.
Wer keinen Zugriff auf das Konto hat und monatelang auf den Erbschein warten muss, gerät schnell in einen finanziellen Engpass. Ein handschriftliches Testament reicht den Banken aus Sicherheitsgründen für die Kontoverfügung meistens nicht aus.
Die Rettung: Die Vollmacht „über den Tod hinaus“
Die einfachste, schnellste und kostenloseste Lösung, um dieses Szenario zu verhindern, ist eine passende Vollmacht. Hierbei unterscheidet man zwei Varianten, die schon zu Lebzeiten eingerichtet werden sollten:
Die transmortale Vollmacht (über den Tod hinaus): Sie gilt ab sofort und bleibt auch nach dem Ableben des Kontoinhabers voll wirksam.
Die postmortale Vollmacht (auf den Todesfall): Sie wird erst in dem Moment aktiv, in dem der Kontoinhaber verstirbt.
Mit einer solchen Vollmacht können die bevollmächtigten Angehörigen (z. B. der Partner oder die Kinder) sofort zum Bankschalter gehen oder das Online-Banking nutzen, um notwendige Zahlungen zu leisten – ganz ohne auf den Erbschein warten zu müssen.
Wichtiger Tipp: Nutzen Sie am besten die bankeigenen Formulare für eine Konto-/Depotvollmacht. Viele Banken akzeptieren allgemeine, selbst geschriebene Vollmachten im Ernstfall nur ungern oder prüfen diese tagelang, was wertvolle Zeit kostet.
Was darf trotz Kontosperre bezahlt werden?
Selbst wenn das Konto bereits gesperrt ist und noch keine Vollmacht vorliegt, zeigen sich die meisten Banken bei einer Sache kulant: den Bestattungskosten.
Wenn Sie der Bank die Original-Rechnungen des Bestatters, der Friedhofsverwaltung oder der Floristen zusammen mit der Sterbeurkunde vorlegen, überweist das Institut die Beträge in der Regel direkt vom Konto des Verstorbenen. Bargeld wird dafür allerdings nicht ausgezahlt.
Fazit: Vorsorge nimmt den Druck aus der Trauerphase
Niemand setzt sich gerne mit dem eigenen Ableben auseinander. Doch wer rechtzeitig eine einfache Bankvollmacht für seine Liebsten hinterlegt, erspart ihnen im ohnehin schweren Trauerfall zusätzlichen bürokratischen Ärger und finanzielle Sorgen. Es ist ein kleiner Schritt mit enormer Wirkung für den Familienfrieden.


