Testament

Nach dem Erbe kommt das Finanzamt: Steuerpflichten im Todesfall

Ein oft verdrängter Aspekt der Nachlassabwicklung ist die steuerliche Seite. Mit dem Tod des Erblassers enden seine steuerlichen Pflichten nämlich nicht – sie gehen im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge direkt auf die Erben über. Das bedeutet: Die Erbengemeinschaft tritt in die steuerlichen „Fußstapfen“ des Verstorbenen.

Die letzte Steuererklärung (Einkommensteuer)

Die Erben sind verpflichtet, die Einkommensteuererklärung für den Verstorbenen für das Jahr des Todes (und eventuell noch ausstehende Vorjahre) abzugeben.

  • Fristen: Waren die Verstorbenen zur Abgabe verpflichtet, müssen auch die Erben diese Fristen einhalten.

  • Erstattungen vs. Nachzahlungen: Steuererstattungen fließen in die Erbmasse und stehen der Erbengemeinschaft zu. Umgekehrt müssen Steuernachzahlungen gemeinschaftlich aus dem Nachlass beglichen werden.

Erbschaftsteuer: Das müssen Sie wissen

Unabhängig von der Einkommensteuer des Verstorbenen fällt für die Erben selbst oft Erbschaftsteuer an. Hier gibt es wichtige Eckpunkte:

  • Meldepflicht: Erben müssen den Erwerb innerhalb von drei Monaten dem zuständigen Erbschaftsteuerfinanzamt melden. Eine Kopie des Testaments oder der Sterbeurkunde reicht hierfür oft aus.

  • Freibeträge nutzen: Je enger die Verwandtschaft, desto höher die Freibeträge. Kinder haben beispielsweise einen Freibetrag von 400.000 €, Ehepartner sogar 500.000 €.

  • Die selbstgenutzte Immobilie: Unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. wenn Kinder oder Ehepartner die Immobilie 10 Jahre lang selbst bewohnen) kann das "Familienheim" steuerfrei bleiben.

Besonderheit: Mieteinnahmen und Zinsen

Erzielt der Nachlass nach dem Tod weiterhin Einnahmen – zum Beispiel durch eine vermietete Wohnung oder Kapitalanlagen –, müssen diese ab dem Todestag von der Erbengemeinschaft versteuert werden. Hier wird oft eine sogenannte "Einheitliche und gesonderte Feststellung" nötig, um die Gewinne den einzelnen Erben korrekt zuzuweisen.

Zusammenfassung: Checkliste für die ersten Schritte

Damit Sie im Dschungel aus Bürokratie, Recht und Steuern nicht den Überblick verlieren, hier die wichtigsten Schritte in der Kurzübersicht:

  1. Standesamt & Nachlassgericht: Sterbefall melden und (falls vorhanden) Testament abliefern.

  2. Erbengemeinschaft organisieren: Alle Erben müssen an einem Strang ziehen – besonders bei Immobilienfragen.

  3. Transparenz schaffen: Ein Nachlassverzeichnis hilft bei der Aufteilung und ist die Basis für das Finanzamt.

  4. Steuerliche Meldung: Informieren Sie das Finanzamt innerhalb von drei Monaten über das Erbe.

  5. Objektvorbereitung: Entscheiden Sie frühzeitig, was mit dem Hausrat und der Immobilie geschehen soll.

Wir unterstützen Sie in der schweren Zeit

Die rechtlichen und steuerlichen Hürden können wir Ihnen nicht ganz abnehmen, aber wir kümmern uns um alles Praktische. Von der fachgerechten Haushaltsauflösung über die Wertanrechnung von Antiquitäten bis hin zur Vorbereitung der Immobilie für den Verkauf.

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