Testament

Testament

Wozu braucht man ein Testament?

Juristisch wird ein Testament auch als letztwillige Verfügung bezeichnet. Ein Testament regelt, was mit dem eigenen Nachlass nach dem Tod geschehen soll. Die Person, die ein Testament erstellt, wird auch als Testator oder Erblasser bezeichnet. Ein Testament kann jederzeit widerrufen werden und ist nur gültig, wenn das Testament einer bestimmten Form entspricht. Wenn man kein Testament verfasst, greift die sogenannte gesetzliche Erbfolge, die oftmals nicht dem Willen des Erblassers entspricht. Grundsätzlich kann aber jeder selbst bestimmen, was er wem hinterlassen bzw. vererben will. Mit einem Testament regelt man also, was mit dem eignen Vermögen bzw. Nachlass im Todesfall geschehen soll.

Was muss bei der Erstellung eines Testaments berücksichtigt werden?

Ein Testament ist grundsätzlich sehr schnell verfasst. Einige Anforderungen müssen aber unbedingt beachtet werden, weil ein Testament nur unter bestimmten Bedingungen gültig ist. Formfehler können z.B. sofort zur Unwirksamkeit führen. Die Vorgaben zum Verfassen eines Testaments bzw. die zentralen Bestandteile, die ein Testament enthalten sein müssen, sind durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geregelt. Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) können Erblasser in zwei ordentlichen Formen testieren. Bei einem Testament kann daher grundlegend zwischen einem eigenhändigen Testament und einem öffentlichen Testament unterschieden werden.  

Eigenhändiges Testament

Ein eigenhändiges Testament ist ein vollständig eigenhändig geschriebenes und unterschriebenes Testament. Da die Identität des Testators durch die Handschrift geprüft werden kann, muss das Testament durch den Erblasser selbst handschriftlich verfasst werden. Es muss ebenfalls mit einer Angabe von Datum und Ort versehen sein. Eine Beglaubigung durch einen Notar ist nicht nötig, kann aber davor schützen, dass das Testament (Form-)fehler enthält.

Dabei sollte insbesondere Folgendes beachtet werden:

  • Testierfähigkeit muss gegeben sein (keine Geistes- oder Bewusstseinsstörung, etc.) 

  • Handschriftlich und eigenhändig verfasst (keine ausgedruckten Vorlagen nutzen. Wenn Vorlage genutzt wird, muss diese handschriftlich abgeschrieben werden)

  • Die Schrift muss lesbar sein 

  • Eindeutige Überschrift: „Testament“ oder „Mein letzter Wille“ 

  • Eindeutige Bestimmungen festlegen (nicht: Meine Frau oder mein Sohn soll…) 

  • Seiten nummerieren, wenn das Testament aus mehreren Seiten besteht 

  • Ort und Datum müssen zwingend auf dem Testament stehen

  • Es gilt immer das zuletzt erstellte bzw. jüngste Testament 

  • Unterschrift muss vorhanden sein 

  • Die Unterschrift muss unter dem Text stehen 

  • Vor- und Nachname muss in der Unterschrift lesbar sein (nicht: Euer Vater, eure Mutter, etc.) 

  • Das Testament muss auffindbar sein: eine Vertrauensperson sollte im Todesfall wissen, wo es zu finden ist

Öffentliches Testament

Ein öffentliches Testament kann entweder vor einem Notar zur Niederschrift erklärt werden oder dem Notar in schriftlicher Form übergeben werden und – falls gewünscht – vom Notar geprüft werden.

Erklärung des letzten Willens gegenüber dem Notar

Bei der Erklärung des letzten Willens gegenüber dem Notar verschriftlicht der Notar die vorgetragenen Punkte und bringt sie in eine rechtlich gültige Form. Anschließend kann der Testator (Person, für die das Testament ist) das Testament unterschreiben. Notariell beurkundete Testamente bzw. notariell beglaubigte Testamente haben den Vorteil, dass Notare über mögliche Probleme und rechtliche Aspekte aufklären können. Ebenso besteht die Möglichkeit, dass der Notar oder das Amtsgericht das Testament bis zum Todesfall verwahrt.

Übergabe des Testaments an einen Notar / Beglaubigung eines Testaments durch einen Notar

Man kann auch ein bereits geschriebenes Testament an einen Notar übergeben, der dies prüfen und/oder bis zum Todesfall aufbewahren kann. Der Vorteil hieran ist, dass das Testament in diesem Fall auch maschinell geschrieben sein darf, weil die Identität hierbei in jedem Fall durch den Notar geprüft wird. Laut Erbrecht darf man einem Notar auch einen verschlossenen Umschlag übergeben, in dem sich ein Testament befindet. Der Notar verwahrt dieses Testament dann bis zum Todesfall bzw. Erbeintritt. Allerdings birgt die die Übergabe eines Testaments in einem verschlossenen Umschlag den Nachteil, dass der Notar keine Prüfung und/oder Beratung vornehmen kann.

Kann ein Testament geändert werden? Kann man ein Testament widerrufen?

Ein Testament kann – solange der Testator lebt und testierfähig ist – jederzeit widerrufen oder geändert werden. Dies ist bei einem selbsterstellen handschriftliches Testament sehr einfach. Es sollte jedoch immer neu geschrieben werden und nicht bloß überarbeitet werden. In diesem Fall sollte im neu geschriebenen Testament ein Verweis darauf bestehen, dass vorher geschriebene Testamente mit der aktuellen Fassung widerrufen werden. Damit es nicht zur Verwirrung kommt und verschieden datierte Versionen eines Testaments vorliegen, sollten ältere Fassungen vernichtet werden.

Wenn ein Testament bei einem Notar oder Amtsgericht hinterlegt wurde, ist die Änderung aufwendiger. Es muss zunächst das zu ändernde Testament zurückverlangt werden, wodurch es automatisch zu einem Widerruf des Testaments kommt. Anschließend muss es neu verfasst und gegebenenfalls wieder erneut hinterlegt werden. Wenn für die Neuerstellung des Testaments (wieder) ein Notar benötigt wird, entstehen hierdurch auch erneut Kosten.

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